Das erste Datenschutzgesetz weltweit stammt aus Hessen

Im Oktober 1970, also vor 50 Jahren, trat das erste Datenschutzgesetz nicht nur in Hessen und der Bundesrepublik, sondern weltweit in Kraft. Das Gesetz ging aus einer Initiative des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Georg-August Zinn hervor. In einem Beitrag vom Deutschlandfunk heisst es dazu: “ [er]  liest an jenem Frühsommermorgen im Jahr 1969 den FAZ-Artikel von Hanno Kühnert. Und er beschließt umgehend: Die staatliche Nutzung von Computern und zentralen Datenbanken braucht Regeln. Noch am gleichen Tag gibt er einen entsprechenden Gesetzentwurf in Auftrag“.

Und seit nun 50 Jahre haben sich die Technologien der Elektronische Datenverarbeitung zur allgemeinen Digitalisierung weiter entwickelt. Das Internet in seiner heutigen Form bietet viele kulturelle, soziale und wirtschafltiche Chancen, aus Datenschutzsicht aber auch viele Risiken. Das bleibt eine große und kontrovers geführte Diskussion, weil es ein gesamtgesellschaftliches Thema ist. Seit Jahren sind darüber hinaus aber viele Betreiber von Webseiten mit einer gesetzeskonformen Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung gefordert, was vor allem private Betreiber oder kleine Unternehmen oft überfodert. Neben formalen Voraussetzungen wie Erstellung, Umsetzung und Publikation von Datenschutzrichtlinien und deren Prozesse ist vor allem das Thema Consent Management, mit dem die Information und Zustimmung des Nutzers zur Speicherung von Cookies, Verarbeitung oder Weitergabe von persönlichen Daten gesteuert werden kann, hochaktuell.

Ich kann eigene Erfahrungen in Projekten zur Einführung von Consent Management Plattformen weitergeben. Glücklicherweise gibt es in der heutigen digitalen Welt Plugin-Anbieter für  populären CMS-Ökosysteme wie z.B. WordPress, Typo3 uvm., aber auch plattformunabahängige Integrationen. Oft reicht eine einfache Einbettung von Tags für die Einbindung vonexternen Skripten für die notwendigen Webseitendialogen, -funktionen und -formulare. Dahinter verbergen sich die in einer Management Console zu verwaltenden Optionen für Texte, Gestaltung und einzubindende Services.

Die unterschiedlichen Anbieter unterscheiden sich im Funktionsumfang, Geschäftsmodelle, von freemium über Abomodelle zu Kaufsoftware, zwischen Cloud- oder on-premise Installationen. Auch wenn der Markt übersichtlich erscheint, sind für eine konrete Auswahl immer die eigenen Anforderungen und Systemvoraussetzungen aufzustellen und mit dem Leistungen abzugleichen. Dennoch gibt es keine Ausrede, die Gesetzte nicht in angemessenem Umfang umsetzen zu können. Zudem man in vielen Fällen bereits davon profitiert,  für zukünftige Herausforderungen wie die E-Privacy-Richtline vorbereitet zu sein.

 

 

 

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